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Die ethische Fallbesprechung

Entscheidungen in konkreten Behandlungssituationen sind nicht immer glatt oder eindeutig zu treffen. Manchmal spielen widerstreitende Aspekte und Argumente eine Rolle, die es nicht leicht machen, den richtigen Weg zwischen individuellen Patientenbedürfnissen und medizinischer Einschätzung zu finden.

Dr. Curt Creutz

Diakon
Dr. Curt Creutz

  • Krankenhausseelsorger
  • Telefon: 0241/6006-3190
  • Fax: 0241/6006-3109

Welches konkrete Therapieziel wird angestrebt? Ist eine bestimmte Therapie für den Patienten (noch) sinnvoll? Oder sollte man eine bestimmte Therapie begrenzen oder sogar im Sinne des Patienten gar nicht erst beginnen? Wie steht es um die Lebensqualität und Würde des Betroffenen? Und schließlich: Wie kann der individuelle Wille des Patienten berücksichtig werden, wenn sich der Betroffene selber nicht mehr äußern kann?

Gerade sehr komplexe Situationen können den Einzelnen leicht überfordern. In solchen Fällen kann ein Innehalten hilfreich sein, um sich diese unterschiedlichen Aspekte bewusst zu machen, sie zu bewerten und miteinander abzuwägen.

Damit solche Überlegungen nicht auf einer einzelnen Person lasten, nicht dem Zufall überlassen bleiben oder bestenfalls auf dem Flur zwischen „Tür und Ange“ stattfinden, kann ein strukturiertes Vorgehen Klarheit verschaffen. Bei einer solchen Ethischen Fallbesprechung sitzen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Berufsgruppen an einem Tisch, die alle persönlich mit der konkreten Situation und dem Patienten vertraut sind.

Die Beteiligung eines unabhängigen Moderators soll dabei helfen, eine ausgewogene Betrachtung aus verschiedenen Perspektiven zu ermöglichen. Ärzte, Pflegekräfte, Soziale Dienste oder Therapeuten haben ihre je eigene professionelle Erfahrung und Kompetenz, die es kontruktiv zu bündeln gilt.

Das Ziel einer Ethischen Fallbesprechung besteht also darin, in schwierigen klinischen Entscheidungssituationen die Akteure zu beraten und darin zu unterstützen, die für den Patienten beste Behandlungsentscheidung zu finden und diese ethisch fundiert und für alle Beteiligte nachvollziehbar zu begründen.

Das Ergebnis einer Fallbesprechung versteht sich hierbei als Empfehlung! Dieses Votum ersetzt nicht die verantwortete Letztentscheidung des behandlenden Arztes bzw. Behandlungsteams im rechtlichen Sinne.

Zu den Stärken solcher Fallbesprechungen gehört zweifelsohne, dass der lösungsorientierte Austausch zwischen verschiedenen Berufsgruppen gefördert und die Transparenz der jeweils zu treffenden Entscheidung und der ihr zugrunde liegenden Motive erhöht wird. Auf diesem Wege können zum einen Belange und Wünsche des im Mittelpunkt stehenden Patienten angemessen berücksichtigt werden. Zum anderen erhalten die betroffenen Entscheidungsträger eine größere Handlungssicherheit, da die Wahrnehmung und Lösung der Situation auf unterschiedliche „Schultern“ verteilt wird.

Wie kommt eine Ethische Fallbesprechung zustande?

Wer an der konkreten Behandlung eines Patienten beteiligt ist, kann mitunter ein gewisses moralisches Unbehagen empfinden. Dies kann ein Arzt, eine Pflegekraft oder auch ein Angehöriger, Betreuer oder der Patient selber sein.

Dieses Unbehagen kann sich z. B. darin äußern, dass die Behandlung als nicht mehr stimmig empfunden wird oder Unsicherheit über die Bewertung aller relevanten Aspekte herrscht (z. B. Patientenwille, Therapieziel, konkrete Behandlungsalternativen, etc.).

Dabei ist es wichtig, dass es sich im Kern um ein echtes ethisches Problem handelt und nicht etwa um rein medizinsch-fachliche Fragen oder Kommunikationsprobleme im Team, die auf anderem Wege geklärt werden können.

Um einen in diesem Sinne unsachgemäßigen Gebrauch bzw. eine Instrumentalisierung einer Ethischen Fallbesprechung zu verhindern, entscheidet nach erfolgtem Antrag die „Stabsstelle Ethik“ über die verbindliche Einberufung einer Fallbesprechung.

Ein solcher Antrag kann mit Hilfe des Antragsformulars gestellt werden. Dieses ist an der Rezeption im Haupteingang des Marienhospital Aachens, beim jeweiligen Stationspersonal und auch auf unserer Homepage erhältlich. Das ausgefüllte Antragsformular kann im Anschluss an der Rezeption, beim Stationspersonal oder im Vorstandssekretariat der Verwaltung abgegeben werden.